Paradebeispiel: Alter Schulplatz Lindau.
- Die Anlieger werden nicht in die vorbereitenden Arbeiten, Planung, Qualität der Ausführung, Gestaltung, Ausschreibung, Vergabe, Durchführungszeitpunkt und Zeitraum der Baumaßnahme eingebunden.
- Die Anlieger erhalten nur einen grob genannten Kostenrahmen ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die Abrechnung wird erst nach Abschluss der Baumaßnahme präsentiert, belastbares und überprüfbares Zahlenmaterial liegt den Anwohnern nicht vor.
- Die einzige Zufahrt in den Inselkern wird zu ca. 99 % über den alten Schulplatz mit Durchgangsverkehr belastet. Der Anliegerverkehr ist als unbedeutend einzustufen.
Den Anliegern bleiben durch den Durchgangsverkehr nur Lärm, Gestank, Erschütterungen, falsch parkende Autos, d.h., nur negative Faktoren.
Als Dank für diese permanenten Belastungen werden die wenigen Anlieger durch die Straßenausbausatzung auch noch zur Zahlung verdonnert.
Was daran gerecht sein soll, kann uns keiner erklären!
Die vorgenannte Situation trifft auf alle Straßen Lindaus zu!
Die Beträge welche die Grundstücks-/ Wohnungseigentümer für die verschiedenen Straßen bezahlen müssen liegen in der Regel im 4 - 5stelligen, zum Teil im 6stelligen Bereich.
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